Datum: 13.09.2025
Da Radionuklidvorstufen im deutschen Recht als Arzneimittel gelten und radioaktive Arzneimittel einem Verkehrsverbot unterliegen, ist es derzeit nicht möglich, Fluor-18 als Radionuklidvorstufe für die Herstellung von PET-Radiopharmaka zur klinischen Anwendung ohne Zulassung zu beziehen. Ein Standort, der über kein Zyklotron verfügt, kann daher zunächst keine 18F-markierten Radiopharmaka herstellen, was die Flexibilität nuklearmedizinischer Einrichtungen hinsichtlich der Verfügbarkeit kommerziell nicht erhältlicher PET-Radiopharmaka deutlich einschränkt.
Hier könnte sich demnächst etwas ändern – die deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) steht hierzu mit dem Bundesministerium für Gesundheit im Austausch, um eine Lösung zu finden.
Weitergehende Informationen folgen in Kürze.