Datum: 24.03.2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. März 2026 beschlossen, Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin in das Kernteam der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bei urologischen Tumoren (Tumorgruppe 3) aufzunehmen. Der Beschluss tritt nach abschließender Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Grundlage der Entscheidung ist ein Antrag der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) vom 5. Februar 2025. Im weiteren Verlauf stand die DGN in kontinuierlichem fachlichen Austausch mit dem G-BA.
Mit dem Beschluss wird die nuklearmedizinische Expertise verbindlich in die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit urologischen Tumoren integriert. Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung moderner diagnostischer Verfahren sowie theranostischer Therapien, die eine spezialisierte nuklearmedizinische Expertise erfordern und aufgrund ihrer Komplexität nicht delegierbar sind.
Der Beschluss verankert die Nuklearmedizin als festen Bestandteil der interdisziplinären Versorgung urologischer Tumoren und stärkt damit nachhaltig die Qualität und Weiterentwicklung der Patientenversorgung.
Durch die Aufnahme in das ASV-Kernteam sind Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin künftig fest in die Versorgung eingebunden. Dies betrifft insbesondere spezialisierte bildgebende Verfahren sowie theranostische Therapien. Für Patientinnen und Patienten verbessert sich der strukturierte Zugang zu diesen Leistungen, gleichzeitig wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit gestärkt und die Versorgungsqualität weiter erhöht.