Verlängerung der Durchführungsempfehlung für 18-Fluor-PET
Der Bewertungsausschuss hat sich im Rahmen seiner 241. Sitzung für eine Verlängerung der Durchführungsempfehlung für 18-Fluor-PET bis zum 30. Juni 2011 ausgesprochen. Damit ist die Abrechnung von 18-Fluor-PET als kassenärztliche Leistung nun weiter vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011 zulässig.
Die DGN hatte sich in der Vergangenheit verstärkt dafür eingesetzt, dass solche Entscheidungen des Bewertungsausschusses rechtzeitig und damit planbarer erfolgen. Deshalb begrüßt sie, dass der Ausschuss diesen Beschluss nun frühzeitig gefasst hat.
Wir bedauern allerdings, dass sich der Bewertungsausschuss erneut nicht dazu durchringen konnte, die Geltungsdauer der Durchführungsempfehlung auf einen Zeitraum zu terminieren, der auch mit der allgemein erwarteten, labilen Versorgungslage mit medizinisch eingesetzten Radionukliden in der EU, die mindestens bis in die Jahre 2014 bis 2016 andauern wird, im Einklang steht.
Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses
Die DGN hatte sich in der Vergangenheit verstärkt dafür eingesetzt, dass solche Entscheidungen des Bewertungsausschusses rechtzeitig und damit planbarer erfolgen. Deshalb begrüßt sie, dass der Ausschuss diesen Beschluss nun frühzeitig gefasst hat.
Wir bedauern allerdings, dass sich der Bewertungsausschuss erneut nicht dazu durchringen konnte, die Geltungsdauer der Durchführungsempfehlung auf einen Zeitraum zu terminieren, der auch mit der allgemein erwarteten, labilen Versorgungslage mit medizinisch eingesetzten Radionukliden in der EU, die mindestens bis in die Jahre 2014 bis 2016 andauern wird, im Einklang steht.
Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses