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27.10.2008
Radionuklidengpass: 18-Fluorid-PET abrechnen
Wir hatten Sie unmittelbar im Anschluss an unser drittes Treffen im Bundesministerium für Gesundheit am 30. September 2008 in einem Mitglieder-Mailing über den Sachstand der Beratung des Versorgungsengpasses bei Radionukliden informiert:
Indikationen und Einzelheiten zur Abrechnung für den Einsatz von 18-Flourid-PET als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigrafie sollten möglichst kurzfristig zwischen KBV und GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung des Berufsverbandes geklärt werden.
Die Verhandlungen sind nun erfolgt. Wie am vergangenen Freitag angekündigt, liegt uns über den Berufsverband die offizielle Fassung der Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses vor, der eine Abrechnung von 18-Flourid-PET vorübergehend - zunächst für den Zeitraum vom 23. Oktober bis zum 3. Dezember 2008 - zulässt.
Die Durchführungsempfehlung
- ermöglicht die übergangsweise Abrechnung von 18-Flourid-PET als Ersatz der Skelettszintigrafie (zunächst bis 3. Dezember 2008).
- sieht eine Vergütung im Rahmen einer Pauschalerstattung über die KVen vor mit der bundeseinheitlichen EBM-Ziffer 88738, die mit EUR 500,00 bewertet ist (eingeschlossen sind PET-Leistung ggf. mit quantitativer Auswertung, Kosten für Radionuklid einschl. Transportkosten).
- führt aus, dass eine Bereinigung der pauschalierten und budgetierten Gesamtvergütungen in dem Umfang erfolgt, in welchem die Vergütung der durch die genannten Verfahren substituierten Knochenszintigraphien erfolgt wäre.
- benennt die Voraussetzungen für die Untersuchungen mit 18-Flourid-PET und weist insbesondere auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit hin (§§12 und 70 SGB V).
Bei Fortbestehen des Radionuklidengpasses über den 3. Dezember 2008 hinaus soll die Durchführungsvereinbarung entsprechend verlängert werden.
Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses |