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07.09.2012
Nuklearmediziner in neuer Bedarfsplanungsrichtlinie
Ab 1. Januar 2013 werden auch die Nuklearmediziner in die neue Bedarfsplanungsrichtlinie einbezogen. Ferner hat der G-BA in seiner Plenumssitzung am 6. September 2012 eine Übergangsregelung beschlossen, die mit sofortiger Wirkung bis zum 1. Januar 2013 gilt. Dieses Moratorium sieht eine sofortige Bearbeitungssperre für Zulassungsanträge und Zulassungserweiterungsanträge der neu in die Bedarfsplanungsrichtlinie einbezogenen Arztgruppen vor und soll nach Angaben des G-BA den nicht sachgerechten Anstieg von Zulassungsanträgen im Vorfeld der neuen Bedarfsplanung verhindern. Es ist davon auszugehen, dass die bis 31.12.2012 gestellten Anträge nach der neuen, ab 2013 geltenden Richtlinie beurteilt werden.
Im Wortlaut:
Pressemitteilung des G-BA: Zulassungssperre für neun bislang nicht beplante Arztgruppen
http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/451/
Beschluss des G-BA über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie (Beschlusstext)
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1558/2012-09-06_BPL-RL-Moratorium.pdf
Vorab-Veröffentlichung des G-BA-Beschlusses im Bundesanzeiger
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-2041/2012-09-06_BPL-RL-Moratorium_Vorabveroeffentlichung.pdf