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24.10.2008
Radionuklidengpass: 18-Fluorid-PET wird vorübergehend kassenärztliche Leistung
Vor einigen Wochen hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass vom Gesundheitsministerium der auf die Zeit des Versorgungsengpasses beschränkte Ersatz der Skelettszintigrafie als größten Tc-99m-Verbraucher durch 18-Fluorid-PET mit Nachdruck verfolgt wird.
Gestern hat nun auch der Bewertungsausschuss einer Abrechnung von 18-Fluorid-PET zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt. Diese Leistung soll mit EUR 500,00 (Honorar einschl. Nuklidpauschale) ab dem 23. Oktober 2008 abgerechnet werden können.
Mit diesem Preis wird keine Kostendeckung erzielt. Die DGN und Berufsverband haben dieser Preisgestaltung unter der Voraussetzung zugestimmt, dass hiermit keine Entscheidung für die zukünftige Diskussion über die Vergütung der FDG-PET-Leistung verknüpft ist.
Weitere Einzelheiten zur Abrechnung teilen wir Ihnen mit, sobald uns die entsprechenden Informationen vorliegen.
Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, rasch entsprechende Herstellungs-/Abgabe- oder Umgangsgenehmigungen bei den für Sie zuständigen Landesbehörden zu stellen, sofern 18-Fluorid-PET in Ihrer Einrichtung eingesetzt werden soll. Hier wird eine zügige Bearbeitung der Anträge zugesichert. Entsprechend sind gegebenenfalls auch Anträge für 123-I oder 201-TlCl einzureichen.
Die Nutzung alternativer Radiopharmaka führt zu einer Entlastung im Bereich Mo-99/Tc-99m.
Zyklotron-Betreibern stehen wir übrigens für Detailfragen gerne zur Verfügung.
Diese für unsere Patienten sehr erfreuliche Entwicklung hat die DGN zum Anlass genommen, die Öffentlichkeit über den Fortgang des Versorgungsengpasses mit Radionukliden zu informieren.
Die vollständige Pressemitteilung kann hier heruntergeladen werden. |