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31.08.2010
Umfrage der DGN zum Stand der Ausstattung radiopharmazeutischer Einrichtungen an deutschen Krankenhäusern
Aus aktuellem Anlass initiiert die DGN eine Umfrage, die sich an die Universitätskliniken, Krankenhäuser und andere Institutionen in Deutschland richtet, die über radiopharmazeutische Einrichtungen zur Herstellung von Radiopharmaka verfügen. Vor dem Hintergrund der jüngsten Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) und mit Blick auf mögliche Modifikationen der AMRadV appelliert die DGN an alle relevanten Einrichtungen, an dieser Datenerhebung teilzunehmen.
Als Folge der 15. Novelle des AMG ist die „Herstellung“ von Tc-99m-markierten Radiopharmaka anzeige- und überwachungspflichtig. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stimmt mit unserer Fachgesellschaft überein, dass die Ausübung der Überwachung durch die Behörden bundesweit einheitlich und pragmatisch zu regeln ist und unterstützt die Forderung der DGN, für die Markierung von „Kits“ mit Tc-99m keine qualifizierten Reinraumbedingungen zu fordern.
In Hinsicht auf die mit der 15. Novellierung des AMG verbundenen Änderungen, die die Herstellung von nicht zugelassenen Radiopharmaka betreffen, führt die DGN eine Umfrage durch. Mit den anonymisierten Ergebnissen dieser Datenerhebung sollen weitere politische und letztlich rechtliche Schritte bezüglich einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Regulations- und Überwachungsaktivitäten der Behörden unternommen und gefördert werden.
Die DGN fordert die Universitätskliniken, Krankenhäuser und weiteren Institutionen mit entsprechenden radiopharmazeutischen Einrichtungen für die Radiopharmaka-Herstellung auf, zahlreich an dieser Umfrage teilzunehmen. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte an die Geschäftsstelle der DGN.
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