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29.11.2011
Ausnahmegenehmigung: Transport offener Radionuklide im Winter
In den vergangenen Wintern erfolgte die Lieferung offener Radionuklide für den Einsatz in der Medizin an nuklearmedizinische Kliniken und Praxen in Deutschland aufgrund der oftmals kritischen Witterungssituation nur unregelmäßig oder teilweise gar nicht. In diesen Fällen beriefen sich die Transportunternehmen auf bestehende Fahrverbote, die aus der Gefahrgutverordnung resultieren sollten.
Davon war insbesondere die Patientenversorgung von Krebspatienten in Deutschland massiv betroffen. Eine Lagerhaltung für die relevanten Radiopharmaka ist bekanntermaßen nicht möglich.
Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der DGN mitgeteilt hat, besteht nun die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 StVO. Diese würde dann für den begründeten Fall von der Pflicht befreien, dass kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m oder bei Schneeglätte und Glatteis den nächsten geeigneten Parkplatz aufsuchen müssen.
Die Ausnahmegenehmigung kann von Ihnen direkt bei den Obersten Verkehrsbehörden der Länder beantragt werden. Die Adressenübersicht finden Sie hier (Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung).