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04.02.2016
NUB-Musterantrag erfolgreich
Mit unserem eBrief 9/2015 stellten wir einen Musterantrag zur Abrechnung der Lutetium-177-PSMA-Therapie als Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) bereit. Über 50 Kliniken haben von diesem Service der DGN Gebrauch gemacht, um einen entsprechenden Antrag beim "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus" (InEK) zu stellen.
In einer am 27. Januar 2016 veröffentlichten Mitteilung gibt das InEK bekannt, dass die „Radionuklidtherapie mit Lutetium-177-markiertem prostataspezifischen Membranantigen (PSMA) bei Prostatakarzinom“ die Kriterien der so genannten „NUB-Vereinbarung“ erfüllt. Das InEK weist gleichzeitig darauf hin, dass das Zulassungsrecht von der Anerkennung als Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode unberührt bleibt. Die Kostenträger entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten dieses Verfahrens übernommen werden.
Somit können die Antragsteller nun krankenhausindividuelle NUB-Entgelte für die oben genannte Therapie verhandeln.
Die NUB-Entgelten liegen gemäß § 6 Abs. 2 des KHEntgG übrigens außerhalb des Erlösbudgets, werden also gewissermaßen "on top" bewilligt.
An dieser Stelle dankt die DGN dem Team der Klinik für Nuklearmedizin und des Controllings des Universitätsklinikums Münster für die Unterstützung unserer Fachgesellschaft bei der Bereitstellung des Musterantrags.