Nachrichten
zurück zur Übersicht |
26.11.2002
Reisekostenzuschüsse der DGN
Der Vorstand hat beschlossen, künftig Reisekostenzuschüsse nicht nur zur Jahrestagung der SNM, sondern auch zur Jahrestagung der EANM zu gewähren.
Die Höhe des Unterstützungsbeitrages kann wie bisher erst im Nachhinein auf einer Vorstandssitzung nach Maßgabe des finanziellen Spielraums festgelegt werden. Grundsätzlich kann pro Institution nur ein Antragsteller berücksichtigt werden.
Der Antragssteller muss die folgenden Kriterien erfüllen:
1. Mitgliedschaft in der DGN bei Einreichen der Vortragsanmeldung
2. Persönliche Präsentation des Vortrags. Posterbeiträge können also nicht berücksichtigt werden.
3. Der Antrag auf Reisekostenbeihilfe muss vom jeweiligen Leiter der Klinik/Einrichtung abgezeichnet sein. Dem Antrag ist die angenommene Vortragszusammenfassung beizufügen. Nach der Kongressreise ist UNAUFGEFORDERT eine Bestätigung der Kongressteilnahme und die Bankverbindung nachzureichen.
Die formlosen Anträge sind über die Geschäftsstelle der DGN (c/o vokativ GmbH, Friedländer Weg 7, 37085 Göttingen) an den stellvertretenden Vorsitzenden der DGN zu richten.