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07.10.2008
BMG und BMU wenden sich gemeinsam an die Länder
Bei dem dritten Gespräch im Bundesministerium für Gesundheit am 30. September zum Versorgungsengpass bei Radionukliden waren Vertreter des BMG, der KBV, des BfArM, des BMU sowie der DGN und des BDN anwesend. Demnach war zu diesem Zeitpunkt immer noch von einem Versorgungsausfall von 50 Prozent auszugehen.
Als geeignete alternative Untersuchungsmethode wurde 18-Flourid-PET diskutiert. Zudem wurde für die akut vorliegende Notlage die Möglichkeit einer vorübergehenden Kostenerstattung durch die Krankenkassen für den Zeitraum des Versorgungsengpasses erörtert.
Eine Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V (Erstattung nicht zugelassener Leistungen auch ohne Entscheid des GBA) könnte in Betracht gezogen werden. Die Beschreibung der Indikationen und die Einzelheiten zur Abrechnung sollen möglichst kurzfristig zwischen KBV und GKV-Spitzenverband, unter Einbezug des Berufsverbandes, geklärt werden.
Als nächster Schritt werden zu den strahlenschutz- sowie arzneimittelrechtlichen Aspekten schnellstmöglich zwischen BMU und BMG abgestimmte Rundschreiben an die Länder versandt, um eine Ausschöpfung der möglichen Kapazitäten zu erreichen. Hier wird es strahlenschutzrechtlich darauf ankommen, dass die Länderbehörden Einzelanträge der Einrichtungen umgehend bearbeiten. Hierauf haben wir bereits in unserer Mitgliederinformation vom 1. Oktober hingewiesen. Arzneimittelrechtlich muss den Kliniken die Herstellung der benötigten Radiopharmaka auch in größeren Mengen ermöglicht werden sowie ggf. die Abgabe an andere Einrichtungen.