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03.09.2020
MTA-Reformgesetz
Ein Meilenstein ist erreicht und das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für ein neues MTA-Reform-Gesetz vorgelegt. Es finden sich hier wesentliche Forderungen wieder, die wir gemeinsam mit den anderen Verbänden (DVTA, GPR, DGMP, DEGRO, DRG und VMTB) eingebracht haben. Der Beruf und die Ausbildung werden durch dieses Gesetz deutlich attraktiver als zuvor:
- Neue Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Radiologie“ bzw. „Medizinischer Technologe für Radiologie"
- Es ist künftig eine Teilzeitausbildung möglich
- Definition von Ausbildungszielen und Mindestanforderungen für Schulen
- Es gibt künftig einen Ausbildungsvertrag und eine Ausbildungsvergütung
- Abschaffung des Schulgeldes
- Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über die gesetzliche Krankenversicherung und das Krankenhausfinanzierungsgesetz
Im Entwurf fehlt allerdings die von uns geforderte Modellklausel für eine akademische Ausbildung. Das Gesetz soll am 01.01.2023 in Kraft treten.
Im Zuge der Verbändeanhörung zum Gesetzesentwurf haben wir gemeinsam mit DVTA, DGMP, DEGRO, GPR, ABO, DRG, VMTRO eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingebracht.
Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf MTA-Reformgesetz
Der Getzesentwurf ist auf den Seiten des BMG einsehbar:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mta-reformgesetz.html