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22.09.2008
Fortsetzung der Gespräche mit BMG und BMU
Aufgrund der neuesten Entwicklungen in der Radionuklid - Versorgungslage ist zu befürchten, dass es etwa zur 41. KW einen noch gravierenderen Mangel an Molybdän und damit eine Minderversorgung bis zum Totalausfall der Molybdän/Technetium-Generatorversorgung geben wird.
Die zuständigen Ministerien und Landesbehörden begleiten die Angelegenheit mit großer Ernsthaftigkeit und ergreifen Initiative, um eine deutliche Verbesserung der Versorgungslage herbeizuführen.
Von Seiten der DGN und des BDN wurde in einem ersten Gespräch im Bundesgesundheitsministerium vor zwei Wochen darauf hingewiesen, dass uns verschiedene Regelungen derzeit daran hindern (könnten) auf andere Tracer umzusteigen. Dies betrifft beispielsweise 201-TlCl anstatt eines Technetiumpräparates bei der Myokardszintigraphie oder 18-Fluorid-PET anstelle der Skelettszintigraphie.
Insbesondere letzterer Aspekt war Thema eines Folgetreffens, zu dem das Gesundheitsministerium eingeladen hatte und bei dem auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) präsent war. Als Teilergebnisse des Treffens sind zu nennen:
1.) Das BMG und das BMU klären gemeinsam mit den Ländern, wie die Aspekte des Strahlenschutzes, hier insbesondere die Erweiterung oder Ausweitung von Umgangsgenehmigungen, angegangen werden können.
2.) Das BMG beschäftigt sich mit begleitenden Rechtsfragen, u. a. auch des Pharmarechts.
3.) Das BMG geht auf die Spitzenverbände der Krankenkassen zu, um die Erstattungsfragen zu klären.
4.) Auf europäischer Ebene wird versucht, Einfluss auf die verbliebenen 99-Molybdänproduzenten zu nehmen, um eine weitere Verknappung zu verhindern.
Alle genannten Maßnahmen werden der Dringlichkeit entsprechend parallel bearbeitet, um die Versorgungslage unmittelbar zu verbessern. Die ersten drei Maßnahmen sollen in erster Linie die derzeitige Zwangslage mindern und stellen keine Dauerlösungen dar.
Zur Erläuterung der Maßnahmen sei die Skelettszintigraphie genannt. Sie ist zurzeit der größte 99m-Tc-Verbraucher. Mit der 18-Fluorid-PET steht ein mehr als gleichwertiger Ersatz zur Verfügung. Allerdings stehen der Nutzung mehrere Probleme entgegen:
1.) Strahlenschutzregelungen: Jeder PET-Betreiber besitzt eine Umgangsgenehmigung für 18-Flourid, aber möglicherweise nicht für die entsprechenden Aktivitätsmengen. Es gibt aber noch eine Reihe von koinzidenzfähigen Doppelkopfkameras, für die möglicherweise kein 18-Flourid beantragt ist. Gegebenfalls muss daher die Umgangsgenehmigung erweitert werden.
2.) Pharmarecht: Das 18-Flourid kann derzeit nur zur Selbstverwendung mit maximal 20 Anwendungen pro Woche hergestellt werden. Es wäre also eine Ausweitung auf mehr als 20 Fälle wünschenswert sowie die Möglichkeit der Abgabe. Wer kein Fluorid für die medizinische Anwendung produziert, benötigt eine Herstellungsgenehmigung. Eventuell müssen auch Transportregelungen gefunden werden.
3.) Kassenrechtlich ist eine „Skelettszintigraphie" unter Verwendung von 18-Flourid nicht erstattungsfähig, auch nicht zum Preis einer „normalen" Skelettszintigraphie. Die Diskussion wurde in erster Linie über die 18-Flourid-PET geführt, sinngemäß lassen sich aber die Ausführungen auf andere Tracer übertragen, wenn sie zu einer Entspannung der Lage beitragen.
Der Einsatz der 18-Flourid-PET ist aus zweierlei Gründen hochattraktiv. Die Patienten, die trotz Technetium-Mangels untersucht werden, profitieren davon direkt. Zudem wird der Technetiumbedarf reduziert. Dieses steht dann für andere Untersuchungen zur Verfügung. Dieses Verfahren kommt allen Patienten und auch Praxen und Kliniken zugute, die kein PET betreiben.
Wir möchten diese Mitteilung mit einem Appell an alle Zyklotronbetreiber und PET-Nutzer verbinden: Sobald die oben skizzierten regulatorischen Hürden beseitigt sind, sollte intensiv von der 18-Flourid-PET-Skelettuntersuchung Gebrauch gemacht werden - unabhängig von eventuellen wirtschaftlichen Nachteilen. Die Zyklotron-Betreiber sollten möglichst Fluorid herstellen und abgeben. Dabei muss der Preis für das Fluorid der Einnahmesituation angepasst niedrig gewählt sein. Es besteht kein Zweifel daran, dass die 18-Flourid-PET nicht zum üblichen PET-Preis honoriert werden wird. Es handelt sich vielmehr um eine vorübergehende Notlage. Wie ausgeprägt der Engpass sein wird, kann derzeit nicht vorhergesagt werden.