Beirat der DGN
Dem Beirat der DGN gehören an (§ 12 der Satzung):
Vorstand, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften, je einem Vertreter der regionalen nuklearmedizinischen Gesellschaften, die deutschen Ehrenmitglieder sowie die Delegierten zu anderen Gesellschaften lt. § 15 der Satzung.