Bedienungsanleitung
Liebe Kollegen,
da eine Beantragung einer Herstellungserlaubnis nach §13 AMG für Radiopharmaka, nach Wegfall des § 4a Abs. 3 nahezu unumgänglich geworden ist, hat die DGN beschlossen, den Radiopharmakaausschuss mit der Erarbeitung einer Musterdokumentation zu beauftragen, um so den Mitgliedern der DGN eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, die die Erstellung der Antragsunterlagen erleichtern soll. Da die Aufsichtsbehörden der Länder für die Erteilung einer solchen Herstellungserlaubnis zuständig sind und daher die Anforderungen und Auslegungen der einschlägigen Gesetzestexte durch die jeweiligen Behörden relativ weit auseinandergehen, ist die Bereitstellung einer vollständigen und allgemein gültigen Musterdokumentation allerdings unmöglich.
Die im Folgenden...
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da eine Beantragung einer Herstellungserlaubnis nach §13 AMG für Radiopharmaka, nach Wegfall des § 4a Abs. 3 nahezu unumgänglich geworden ist, hat die DGN beschlossen, den Radiopharmakaausschuss mit der Erarbeitung einer Musterdokumentation zu beauftragen, um so den Mitgliedern der DGN eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, die die Erstellung der Antragsunterlagen erleichtern soll. Da die Aufsichtsbehörden der Länder für die Erteilung einer solchen Herstellungserlaubnis zuständig sind und daher die Anforderungen und Auslegungen der einschlägigen Gesetzestexte durch die jeweiligen Behörden relativ weit auseinandergehen, ist die Bereitstellung einer vollständigen und allgemein gültigen Musterdokumentation allerdings unmöglich.
Die im Folgenden...