NUB-Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022 – Vier Musteranträge stehen zum Download zur Verfügung
Am 31. Oktober 2022 um 24.00 Uhr läuft die Frist für die Einreichung so genannter NUB-Anträge ab. Es handelt sich dabei um Anträge auf Anerkennung Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gegenwärtigen DRG-System nicht bzw. nicht kostendeckend abgebildet sind und daher in der Regel von den Kliniken nicht erbracht werden können.
Im Falle einer Anerkennung einer NUB durch das InEK (Status 1) – die Bewertung erfolgt durch das InEK bis 31. Januar des Folgejahres – können Kliniken, die einen Antrag dafür gestellt haben, mit den Versicherungsträgern entsprechende NUB-Entgelte dafür verhandeln. Das Besondere an den NUB-Entgelten liegt darin, dass diese gemäß § 6 Abs. 2 des KHEntgG außerhalb des Erlösbudgets zu vereinbaren sind, also gewissermaßen "on top" bewilligt werden müssen. Es liegt damit im ureigenen Interesse der Nuklearmedizin, sich mit möglichst aussichtsreichen NUB-Anträgen für die Budget-Verhandlungen und die Versorgung der Versicherten in 2023 zu positionieren.
Es hat sich gezeigt, dass das InEK auch die Zahl der gestellten Anträge für die Einschätzung der Bedeutung der Methode berücksichtigt. Daher werden alle, die es betrifft, gebeten, einen entsprechenden NUB-Antrag zu stellen.
Die DGN stellt an dieser Stelle aktuell vier Musteranträge zu folgenden Methoden zur Verfügung:
- 32P-markierte Mikropartikelimplantation bei primär irresektablen lokal fortgeschrittenen Pankreastumoren
- Actinium-225-PSMA-Therapie (Prostataspezifisches Membran-Antigen)
- Radioligandentherapie mit Lu-177-PSAM und Ac-225-PSMA
Weitere Informationen über NUB-Anträge finden Sie hier.
Der Text aus dem bereitgestellten Dokument kann kopiert und direkt in die Felder der NUB-Anfrage im InEK-Datenportal eingegeben werden. Natürlich ist die Kostenkalkulation an die individuellen Verhältnisse anzupassen. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Inhalt der bereitgestellten Musteranträge in Verantwortung der jeweiligen Autoren liegt und individuell an die Gegebenheiten Ihrer Einrichtung angepasst werden muss.
Bitte beachten Sie, dass am 31. Oktober 2022 um 24.00 Uhr die Frist für die Einreichung der NUB-Anträge abläuft.
Für die Bereitstellung der NUB-Musteranträge danken wir alle Beteiligten.
Viel Erfolg bei der Antragstellung!